Nachdem die Vorratsdatenspeicherung vor kurzem erfolgreich durch das Bundesverfassungsgericht abgeschafft wurde, begannen einige zu jubeln. Doch noch heute kämpfen viele Aktivisten, wie denen von der Piratenpartei, gegen die geplanten Sperren im Internet an. Denn nachdem die Netzsperren durch die Kinderporno-Debatte von der ehemaligen Familienministerin von der Leyen erstmals angefangen wurde, geben Politiker keine Ruhe mehr. Nun ist es der sogenannte “Jugendmedienschutz-Staatsvertrag”, mit dem besagte Sperren vermutlich eingeführt werden sollen, befürchten zumindest die Aktivisten. Problematisch wird es dadurch, dass sich dieser JMStV nicht auf Kinderpornografie beschränken wird, sondern sich auf alle “jugendgefährdenden” Inhalte beziehen wird. Also sehr wahrscheinlich auch entsprechende Gewalt-haltige Inhalte. Doch wird der JMStV wirklich nur Sperren herbeiführen?
Ich behaupte Nein! Die genaue Umsetzung dieses JMStV ist nämlich bisher noch unbekannt. Dass ich allerdings die Vermutung aufstelle, dass nicht nur Sperren eingeführt werden, machen die Lage nicht wirklich besser, wie ich gleich erläutern werde. Nach den offiziell geplanten Jugendmedienschutzbestimmungen des FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) deutet alles daraufhin, dass es starke Parallelen zum bisherigen Jugendschutzgesetz geben wird, welches bei Filmen und Spielen bereits angewendet wird. Daher kann man eher vermuten, dass die Website-Betreiber anstelle dessen, dass ihre Seite gesperrt wird, eher dazu gezwungen werden, Jugendschutzvorrichtungen zu installieren, ähnlich denen einer Videothek mit 18er-Bereich. Irgendwie wird also dafür gesorgt werden müssen, dass nur Erwachsene Zugriff auf die entsprechenden Inhalte erhalten.
Hierzu besagt die FSM:
Unzulässige Angebote mit Ausnahmeklausel dürfen nur Erwachsenen in sog. “geschlossenen Benutzergruppen” angeboten werden. Angebote dieser Kategorie sind in § 4 Abs. 2 aufgezählt:
1. sonstige pornografische Angebote
2. Angebote, die nach dem Jugendschutzgesetz in den Teilen A und C der Liste indiziert sind
3. Angebote, die für Kinder und Jugendliche offensichtlich schwer entwicklungsgefährdend sindGeschlossene Benutzergruppe bedeutet, dass zum einen anhand eines geeigneten Altersverifikationssystems das Alter der Nutzer überprüftwird. Zum anderen muss sichergestellt werden, dass Minderjährigen keinen Zugang zu dem Angebot erhalten.
Hiermit ist bereits klar, dass es für Webseiten ebenso Indizierungen geben wird, wie dies bei Filmen und Spielen der Fall ist. Das Schlimme daran: Zusätzlich zu den Sperrungen, denn einen Absatz darüber besagt die FSM:
§ 4 Abs. 1 JMStV: “Absolut unzulässige Angebote”
“Absolut unzulässige Angebote” dürfen in keinem Fall über das Internet verbreitet werden und sind in § 4 Abs. 1 JMStV abschließend aufgezählt. Danach sind folgende Inhalte unzulässig:
Darunter sind auch Propagandamittel genannt. Zählt nun Partei- und Religionswerbung auch zu Propaganda? Werden christliche Kirchen und die “etablierten Parteien” wohl von dieser Regel ausgenommen werden, während andere gesperrt werden? Vieles daran ist äußerst fraglich.
Doch stellen wir uns vor, diese Sperrungen würde es nicht geben und wir würden uns auf Indizierungen beschränken. Da fragen sich sicher manche, was ist denn daran so schlimm, wenn jugendgefährdende Medien nur noch hinter “verschlossenen Riegeln” zugänglich gemacht werden. Doch das lässt sich leicht beantworten: Die Selbstzensur. Niemand wird schließlich diese Jugendschutzvorrichtungen wollen und um die Indizierung zu verhindern, werden Websitebetreiber beginnen, sich selbst zu zensieren, wie dies bei Filmen bereits regelmäßig der Fall ist. Da nun allerdings auch Texte indiziert werden können, stellt dies eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit dar.
Doch auch da liegt noch nicht das schlimmste Problem. Im Gegensatz zu Filmen, die in den meisten Fällen in einem anderen Land ungekürzt erscheinen, werden Webseiten ja meist nur einmal ins Netz gestellt, dafür dann aber für die gesamte Welt. So ist für niemanden nachvollziehbar, ob die Seite vom Betreiber zensiert wurde, um die Anforderungen der Prüfstelle zu erfüllen. Die Zensur wird also schleichend eingeführt, ohne dass es überhaupt jemand merkt, weil die Betreiber entsprechende Inhalte selbst entfernen. Dagegen konnten wir bei den ursprünglich geplanten Netzsperren von Frau von der Leyen immerhin noch anhand des Stopp-Schildes erkennen, dass eine Seite gesperrt wurde. Somit ist der JMStV genaugenommen sogar wesentlich schlimmer, als die ursprünglichen Netzsperren und stellen eine ernsthafte Gefahr für die Meinungsfreiheit dar.
In diesem Sinne: Stoppt den JMStV! Denn Selbstzensur ist schlimmer, als Zensur.
Ich weiß, ich bin spät dran. Aber wie sagt man so schön: Besser spät, als nie. Vor kurzem hat nämlich der Online-Nachrichtendienst Wikileaks ein umstrittenes Video veröffentlicht, welches Aufnahmen aus dem Irak-Krieg zeigt, in dem unschuldige Menschen scheinbar absichtlich getötet werden. Wir sehen dort Aufnahmen aus einer Helikopterkamera, die uns die beiden Reuters-Journalisten zeigt, die vor einigen Jahren im Irak erschossen wurden. Bis zur Veröffentlichung des Videos wurden die wahren Umstände vom US-Militär vertuscht. Erschreckenderweise können wir in dem Video allerdings feststellen, wie sehr der Kriegseinsatz heute einem Videospiel ähnelt, mit dem Unterschied, dass hier echte Menschen erschossen werden, statt lediglich Grafiken. Umso erschreckender wird es sein, zu sehen, wie die Soldaten, eine Kamera mit einer Waffe verwechseln und regelrecht darum betteln, schießen zu dürfen, selbst dann, als die Personen einen Verletzten bergen wollten.
Zensur ist schon seit längerem ein Thema, nicht nur in Deutschland. Während wir uns hier schon seit längerem Gedanken über Internetsperren und seit neuestem auch dem sog. “Jugendmedienschutz-Staatsvertrag” machen müssen, ist Zensur und die Einschränkung der Meinungsfreiheit besonders in einem Land, wie dem Iran ein großes Thema. Zu Zeiten, in denen das konservative Regime um Ahmadinedschad den Menschen zu schaffen macht, sind es besonders diejenigen, die sich für einen Wandel in der iranischen Politik einsetzen, die in diesem Land kaum einen Fuß auf den Boden bekommen. So geht es momentan auch dem iranischen Regisseur Jafar Panahi, der in seinen Filmen auf die schwierige Situation im Iran aufmerksam macht. Vor kurzem wurde er erst als Ehrengast zur diesjährigen Berlinale eingeladen, auf der sein neuestes Werk “Offset”, im Jahre 2006 seine Welturaufführung hatte. In dem Film macht er auf die Unterdrückung der Frauen aufmerksam, denen es während der Fußball-WM-Qualifikation nicht einmal erlaubt war, den Spielen beizuwohnen. Damals verkleideten sich junge Mädchen, als Jungen, um so heimlich ins Stadion zu gelangen. Jafar Panahi hat dies stets kritisiert und machte mit seinem Dokumentarfilm “Red, White & The Green” zuletzt Hoffnung auf einen politischen Wandel im Iran. Doch auf Grund dieses Filmes, wurde ihm in diesem Jahr sogar die Ausreise zum Besuch der Berlinale verweigert. Nachdem er bereits im Sommer 2009 erstmals verhaftet wurde, weil er eine Trauerfeier für Neda Agha-Soltan, eine Frau, welche während der Proteste zu den iranischen Präsidentschaftswahlen, erschossen wurde, veranstaltete, wurde er nun erneut verhaftet. Über seinen weiteren Verbleib ist offensichtlich nichts bekannt. Offiziell gilt diese Festnahme als Einschüchterungsmaßnahme gegen Oppositionelle, zu denen auch Panahi zu zählen ist, der zu denjenigen Menschen zählt, die offen die Präsidentschaftswahl im Jahre 2009 kritisiert haben. Panahi gilt außerdem zu den wichtigsten unabhängigen Regisseuren des Iran.
Vergangenen Freitag war es endlich so weit: Die Fortsetzung des Actionkrachers Crank ist endlich auf DVD und BluRay erschienen. Doch man mag es kaum glauben, welches Chaos hier auf Grund der strengen Freigaben der FSK veranstaltet wurde. Crank 2 ist nämlich in sage und schreibe 3 Versionen erschienen. Darunter ist sowohl eine FSK 16-Fassung, als auch eine FSK 18-Fassung, sowie eine Fassung ohne jegliche FSK-Freigabe. Nur letztere ist allerdings wirklich Uncut. Die ersteren beiden sind unterdessen teils stark geschnitten. Bei der 16er-Fassung sind ganze 9 Minuten unter die Schere gekommen und selbst die 18er-Fassung ist noch um 3 Minuten gekürzt. Besonders krass mag da die Tatsache sein, dass in der 18er-Fassung eine Szene gegen Ende des Films mit einem großen schwarzen Rechteck, anstelle eines Schnitts, zensiert wurde. Fraglich ist hierbei allerdings, warum es nötig ist, einen Film, der bereits mit der FSK 18-Freigabe gekennzeichnet wurde, derart zu zensieren. Ungeschnitten ist allerdings lediglich die Fassung mit der Freigabe “SPIO/JK geprüft: keine schwere Jugendfreigabe”, die außerdem einen “Uncut”-Schriftzug auf rotem Hintergrunde am oberen Rand des Covers trägt. Diese Fassung ist sowohl im Verkauf mit 2 DVDs, als auch im Verleih mit 1 DVD im Steelbook erschienen. Und alle, denen auch die Optik sehr wichtig ist, dürfen sich über die Tatsache freuen, dass das SPIO/JK-Siegel natürlich nur klein auf der Rückseite der DVD abgedruckt wurde. Ein Frontlogo, oder gar ein Hinweis auf das empfohlene Mindestalter ist paradoxerweise auf der ungeschnittenen DVD (im Gegensatz zu den geschnittenen Fassungen) nicht zu finden, was allerdings ein Wendecover überflüssig macht. Dies ist im Übrigen ein weiterer Grund, weshalb es nicht sinnvoll ist, der FSK das Ablehnen von Freigaben zu erlauben – schließlich können die meisten Eltern vermutlich nichts mit einem SPIO/JK-Siegel anfangen. Zu guter letzt allerdings noch zu einer schlechten Nachricht: Durch die JK-Freigabe kann die Uncut-Fassung im Nachhinein noch indiziert werden.
Seit langem schon gibt es immer wieder Debatten darüber, dass die Vergewaltigung von Kindern verhindert werden müsse und dass gerade die Würde der Kinder wichtig sei. Insbesondere Familienminsterin Ursula von der Leyen (CDU), die von Gegnern gerne als “Zensursula” bezeichnet wird, strebt dafür die Einführung eine Stopp-Schildes an, das entsprechende kinderpornografische Seiten sperren soll. Während sie sie immer wieder behauptet, dass so die Nachfrage stark verringert werden könne, spricht sie immer wieder davon, dass Server mit Kinderpornografie in Ländern stünden, in denen Kinderpornografie nicht strafbar seie.
Nun ist offiziell, womit Filmfans schon seit langem rechneten: Der umstrittene Horrorfilm Inside vom inzwischen nicht mehr existenten Senator-Sublabel Autobahn wurde beschlagnahmt. Dies gab das Amtsgericht Tiergarten in Berlin und der IVD (Interessenverband des Video- und Medienfachhandels) gestern bekannt.